Abfall

Sie möchten sich rund um das Abfallwesen in Brislach informieren. Gerne möchten wir Ihnen die bestmögliche Hilfeleistung geben. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick bieten:

Die untenstehenden Erläuterungen bilden eine Zusammenfassung der meistgenannten Fragestellungen der letzten Jahre ab.

1. Informationen rund um das Abfallwesen in Brislach

Die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft sind für die kommunale Bewirtschaftung des Abfallwesens zuständig. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle eine einfache Übersicht geben, wo was wie geregelt ist.


Wo kann ich meinen Kehricht entsorgen?

Der Hausabfall (Kehricht) in Brislach wird bequem vor Ihrer Türe eingesammelt. Die gebührenpflichtigen Kelsag-Säcke (sind in über 30 Gemeinden im Laufental, Thierstein und Dorneck gültig), können in den Einkaufsgeschäften der Region bezogen werden.


Wann wird der Kehricht abgeholt?

Die Kehrichtabfuhr findet in der Regel am Montagnachmittag ab 13:00 Uhr statt. Die Abfuhrzeiten können allerdings je nach Situation (Winter, Baustellen, usw.) angepasst werden. Aus diesem Grund ist der Hauskehricht bereits ab 07:00 Uhr bereitzustellen.  Achtung: Es ist nicht gestattet, den Kehricht bereits am Sonntagabend bereit zu stellen. Dadurch soll verhindert werden, dass neugierige Tiere sich daran vergnügen und eine Unordnung veranstalten. Also bitte den Kehrichtsack erst ab Montagmorgen auf die Strasse stellen. Besten Dank!


Gibt es Ausnahmen, wenn der Kehricht nicht regulär abgeholt wird?

Fällt der Montag auf einen gesetzlichen Feiertag, dann wird ein Verschiebedatum organisiert und publiziert (dies geschieht jeweils schon ein ganzes Jahr im Voraus). 

Diese Verschiebedaten werden in der Hornvieh-Poscht und auf der Gemeindehomepage publiziert (siehe Linksammlung weiter unten).


Papiersammlung

Viermal pro Jahr (in jedem Quartal) findet eine Papiersammlung statt. Diese Daten werden in der Hornvieh-Poscht und auf der Gemeindehomepage publiziert (siehe Linksammlung weiter unten).

Altpapier ist gebündelt und gut geschnürt an den Sammeltagen vor 07.00 Uhr am Strassenrand bereitzustellen. Plastikbeschichtetes Papier gehört nicht ins Altpapier, führen Sie dieses dem Hauskehricht zu.


Kartonsammlung

Zweimal pro Jahr (in jedem Semester) findet eine separate Kartonsammlung statt. Diese Daten werden in der Hornvieh-Poscht und auf der Gemeindehomepage publiziert (siehe Linksammlung weiter unten). 

Der Karton ist sauber gebündelt der Kartonsammlung zuzuführen. Die Kartonbündel sind am Sammeltag vor 07:00 Uhr bereitzustellen. Beschichteter Karton (Tetraverpackungen, Verpackungen von Tiefkühlprodukten etc.) kann nicht verwertet werden. Entsorgen Sie diese Verpackungen bitte im Hauskehricht.


Multisammelstelle

Brislach verfügt über eine eigene Multisammelstelle, bei welcher Altöl, Aluminium, Glas, Textilien, Schuhe und Weissblech kostenlos entsorgt werden können. Die Multisammelstelle befindet sich beim Laufenweg 32 bei der Zivilschutzanlage und hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr

Samstag 08:00 – 18:00 Uhr

Die Sammelstelle ist frei zugänglich und nicht bedient. Aus diesem Grund bitten wir die Benützerinnen und Benützer, Ordnung zu halten und das Sammelgut entsprechend den Behältern zu trennen. Die Benützungszeiten gemäss Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung sind einzuhalten.


Grüngutmulden

Brislach verfügt über eine eigene Grüngutmulden, bei welchen Grüngut Äste, Stauden, Rasenschnitt, Laub, Gartenabfälle, Schnittblumen, Rüstabfälle von Gemüse, etc., entsorgt werden können. Das Benützen der Grüngutmulde ist für die Brislacherinnen und Brislacher kostenlos, resp. über die jährliche Entsorgungsgebühr abgedeckt. Mehr über erlaubte und nicht erlaubte Entsorgung bei der Grüngutmulde (siehe Linksammlung weiter unten).

 

Die zwei Grüngutmulden befinden sich von März bis November beim Laufenweg 32 bei der Zivilschutzanlage und hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr

Samstag 08:00 – 18:00 Uhr

Die Sammelstelle ist nicht bedient und frei zugänglich. Aus diesem Grund bitten wir die Benützer, Ordnung zu halten und das Sammelgut entsprechend den Behältern zu trennen. Die Benützungszeiten gemäss Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung sind einzuhalten.


Abfallarten

Zu den folgenden Abfallarten habe wir auf unserer Homepage ergänzende Informationen (mehr dazu siehe Linksammlung):

  • Alteisen / Altmetall
  • Altöl
  • Autobatterien
  • Autopneus
  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Farben, Lacke, Putzmittel
  • Glas
  • Häckselgut
  • Kühlgeräte
  • Leuchtstoffröhren
  • PET-Flaschen
  • Ski und Snowboards
  • Sperrgut
  • Styropor
  • Textilien und Schuhe
  • Tierkadaver


Häckseldienst

Im Frühling und im Herbst organisiert die Gemeinde einen mobilen Häckseldienst. Für einen geringen Unkostenbeitrag wird ihr Grüngut direkt bei Ihnen im Garten gehäckselt. Die nötigen Informationen und das Anmeldeformular wird jeweils in der Hornvieh-Poscht publiziert (mehr dazu siehe Linksammlung).

 

Tierkadaverstelle

Ist Ihr Haustier verstorben, dann dürfen Sie dieses in die Tierkadaverstelle an der Industriestrasse 11 in Büsserach (SO) bringen. Die Gemeinde Brislach hat für diese Fälle mit der Gemeinde Büsserach einen Zusammenarbeitsvertrag (mehr dazu siehe Linksammlung).

 

Finanzierung des Abfallwesens

Das Abfallreglement regelt die Finanzierung des Abfallwesens in der Gemeinde Brislach. Diese setzt sich aus einer «Grundgebühr» (fixe Gebühr pro Haushalt und Jahr) und aus einer «mengenabhängigen Gebühr» (z.B. der Sackgebühr) zusammen (mehr dazu siehe Linksammlung).

 

Darf ich meinen Abfall (auch organische Abfälle aus Garten) verbrennen?

Nein – dies ist gleich doppelt verboten. Zum einen verbietet das kommunale Reglement Ruhe und Ordnung das Verursachen von Rauch und Asche, welches die Nachbarschaft stört und zum anderen verbietet die kantonale Umweltschutzverordnung im Siedlungsgebiet das Verbrennen von organischen Abfällen (mehr dazu siehe Linksammlung).


2. Linksammlung zu den notwendigen Unterlagen / Vorschriften

Sämtliches Handeln des Kantons Basel-Landschaft und des Gemeinderates Brislach richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung. Nachstehend finden Sie die dazugehörigen Erlasse. In dieser Rubrik stellen wir Ihnen die Direktlinks zu den jeweiligen Erlassen zur Verfügung und stellen Ihnen ausserdem eine Auswahl von Bestimmungen vor, welche Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen könnten:


Links zu den Erlassen / Infos auf Stufe Kanton:

Verordnung über den Umweltschutz BL (mehr Infos weiter unten)

 

Links zu den Erlassen auf Stufe Gemeinde:

Abfallreglement Brislach (mehr Infos weiter unten)

Reglement Ruhe und Ordnung Brislach (mehr Infos weiter unten)

Gebührenordnung Gemeinde Brislach (mehr Infos weiter unten)

Link zu den Daten der Abfallsammlungen

Link zur Multisammelstelle Brislach

Link zu den Infos der einzelnen Abfallarten

Link zur KELSAG

Link zur Tierkadaverstelle in Büsserach


Wir haben für Sie die Schlagwörter notiert, zu welchen wir in den letzten Jahren die meisten Anfragen erhielten:


Verordnung über den Umweltschutz BL

Folgende Punkte könnten Sie interessieren:

§ 19 - Sonderabfälle

§ 20 - Verbrennen von Abfällen im Siedlungsgebiet

 

Abfallreglement Brislach 

Folgende Punkte könnten Sie interessieren:

§ 6 - Rechte und Pflichten

§ 7 - Kehricht und Sperrgut

§ 12 - Gebühren

 

Reglement Ruhe und Ordnung Brislach 

Folgende Punkte könnten Sie interessieren:

§ 11 - Rauch- und Geruchsbelästigung

§ 12 - Sammelstellen

 

Gebührenordnung Gemeinde Brislach 

Die Gebührenordnung zeigt Ihnen die Kosten der Gebühren auf.


3. Wer kann mir weitere Informationen erteilen?

Auskünfte zu weiteren Anliegen:

Bitte melden Sie sich unter der allgemeinen Telefonnummer der Gemeindeverwaltung 061 789 92 92 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an gemeinde@brislach.ch und wir werden versuchen Sie bestmöglich zu unterstützen.


 

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