Feuerwehr
Sie möchten sich über die Feuerwehr Brislach informieren. Gerne möchten wir Ihnen die bestmögliche Hilfeleistung geben. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick bieten:
Die untenstehenden Erläuterungen bilden eine Zusammenfassung der meistgenannten Fragestellungen der letzten Jahre ab.
1. Informationen rund um die Feuerwehr
Das Feuerwehrwesen in Brislach ist im Milizsystem (nebenberuflich) organisiert. Es ist nicht mehr selbstverständlich, dass eine Einwohnergemeinde über eine eigene kommunale Feuerwehr verfügt. In Brislach ist dies nach wie vor der Fall und eine gelebte Tradition.
Das Feuerwehrwesen im Kanton Basel-Landschaft:
Das Feuerwehrwesen des Kanton Basel-Landschaft verteilt sich gleich über mehrere Schultern. Politisch betrachtet ist die Finanz- und Kirchendirektion (bei der Organisation) und die Sicherheitsdirektion (bei Gross- und Spezialeinsätzen) zuständig.
Der Kanton Basel-Landschaft hat jedoch das operative Feuerwehrwesen an die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) ausgelagert, welche den Vollzug der Kantonsaufgaben übergeordnet übernimmt und das Feuerwehr-Inspektorat betreibt.
Die kommunalen Feuerwehren (also auch die Feuerwehr Brislach) betreiben somit das Feuerwehrwesen nach den kantonalen Vorgaben.
Das Feuerwehrwesen in der Einwohnergemeinde Brislach:
Auch innerhalb der Einwohnergemeinde Brislach ist das Feuerwehrwesen auf mehrere Schultern verteilt. Der Gemeinderat Brislach ist dafür verantwortlich, dass eine Feuerwehr nach den kantonalen resp. den Vorgaben der BGV betrieben wird. Für das Ressort Feuerwehr ist innerhalb des Gemeinderates ein Gemeinderatsmitglied zuständig (die Funktion der Löschvorsteherin, resp. des Löschvorstehers).
Die Feuerwehr Brislach selbst wird vom Kommandanten geführt und geleitet. Dem Kommandanten stehen zur Erfüllung dieser Aufgabe Offiziere und die Mannschaft, sowie die nötige Infrastruktur, Maschinen, Materialien und Fahrzeuge zur Verfügung.
Das zuständige Mitglied des Gemeinderates, der Feuerwehrkommandant sowie einige weitere wichtige Mitglieder der Feuerwehr bilden die Feuerwehrkommission. Dieser Ausschuss berät den Gemeinderat in sämtlichen Belangen im Feuerwehrwesen.
Das Aufgabenspektrum der Feuerwehr Brislach:
Die Feuerwehr Brislach bewältigt viele verschiedene Aufgaben:
- Brandbekämpfung jeder Art
- Rettung von Personen
- Schutz und Rettung von Sachwerten und Kulturgütern
- Einsatz bei Elementarereignissen (Überschwemmungen, Erdrutsch, Hagel, Sturm usw.)
- Umweltschutz: Oelwehr
- Verkehrsdienst und Personenrettung bei Verkehrsunfällen
- und vieles mehr...
Wespennester und Eichenprozessionsspinner:
Das Feuerwehrinspektorat empfiehlt den Feuerwehren sich nur in Notfällen Wespennester und Eichenprozessionsspinner anzunehmen. Bitte melden Sie sich hierfür an private spezialisierte Unternehmungen (eine kurze Suchanfrage im Internet wird Ihnen schnell weiterhelfen).
Dienstpflicht und Pflichtersatzabgabe:
Die Feuerwehrdienstpflicht beginnt mit dem Kalenderjahr in dem Sie 22 Jahre alt werden und dauert bis zum Ende des Kalenderjahrs in dem Sie 45 Jahre alt geworden sind.
Dienstpflicht bedeutet, dass Sie entweder Feuerwehrdienst leisten oder die Feuerwehrpflichtersatzabgabe entrichten müssen (mehr zur siehe Linksammlung).
Ich möchte Mitglied bei der Feuerwehr werden:
Die Feuerwehr Brislach hat zum Glück keinen akuten Personalmangel. Es ist jedoch eine stetige Aufgabe der Feuerwehr, dafür besorgt zu sein, eine einsatzfähige Mannschaft zu betreiben.
Um die Austritte (grossmehrheitlich in der Folge der Erreichung der Altersgrenze oder in der Folge eines Wegzuges) kompensieren zu können, organisiert die Feuerwehr im Normalfall einmal pro Jahr einen Rekrutierungstag. An diesem können sich die aufgebotenen, zugezogenen und interessierten Personen einerseits ein persönliches Bild von den Tätigkeiten der Feuerwehr Brislach machen und andererseits kann die Feuerwehr mehr über die Anforderungen, welche an die zukünftigen Feuerwehrfrauen und -männer gestellt werden, erläutern.
Ich bin noch keine 22 Jahre alt:
Falls Sie noch nicht 22 Jahre alt sind, werden Sie unabhängig von Geschlecht und Nationalität im Jahr, in dem Sie 22 werden zur Rekrutierung aufgeboten. In diesem Falle ist das schriftliche Aufgebot verbindlich. Ein unentschuldigtes Fernbleiben hat eine prov. Bussenverfügung zur Folge.
Ich bin erst nach dem ich 23 Jahre alt geworden bin nach Brislach gezogen:
Sie sind älter als 23 Jahre, in Brislach wohnhaft und möchten Feuerwehrdienst leisten? In diesem Fall melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung und wir stellen den Kontakt zum Feuerwehrkommandanten her, sodass dass situativ über das weitere Vorgehen entschieden werden kann.
Übungen und Feuerwehrhauptübung:
Damit die Feuerwehr Brislach für den Notfall gerüstet ist, wird ein jährliches für die Mitglieder der Feuerwehr verbindliches Übungsprogramm erstellt.
Einmal pro Jahr findet die grosse öffentliche Feuerwehrhauptübung statt. Zu diesem Anlass wird die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. An der Hauptübung präsentiert die Feuerwehr ihr Können und die Einsatzmöglichkeiten anhand von nachgestellten möglichen Ernstsituationen. Im Anschluss an diese Hauptübung kommt auch das Gesellschaftliche nicht zu kurz.
Eine bezahlte Tätigkeit:
Die Einwohnergemeinde Brislach entlöhnt das Feuerwehrwesen. Als Feuerwehrfrau resp. Feuerwehrmann müssen Sie nicht nur keinen Pflichtersatz entrichten, nein die Übungs- und Einsatztätigkeiten der Feuerwehr werden auch entschädigt (mehr dazu siehe Linksammlung).
Weiterverrechnung der Einsatzkosten:
Je nach Ereignis und Einsatzart der Feuerwehr werden die Einsatzkosten gemäss kantonaler und kommunaler Gesetzgebung weiterverrechnet. Bei einer allfälligen Verrechnung eines Einsatzes lohnt es sich, mit der privaten Haftpflichtversicherung den Kontakt zu suchen.
Gemäss kantonaler Gesetzgebung werden die Kosten für Brandereignisse (ausser diese wurden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht) nicht weiterverrechnet.
2. Linksammlung zu den notwendigen Unterlagen / Vorschriften
Sämtliches Handeln des Kantons Basel-Landschaft und des Gemeinderates Brislach richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung. Nachstehend finden Sie die dazugehörigen Erlasse. In dieser Rubrik stellen wir Ihnen die Direktlinks zu den jeweiligen Erlassen zur Verfügung und stellen Ihnen ausserdem eine Auswahl von Bestimmungen vor, welche Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen könnten:
Links zu den Erlassen auf Stufe Kanton:
Feuerwehrgesetz (mehr Infos weiter unten)
Verordnung zum Feuerwehrgesetz (mehr Infos weiter unten)
Die BGV und das Feuerwehrinspektorat
Links zu den Erlassen auf Stufe Gemeinde:
Feuerwehrreglement (mehr Infos weiter unten)
Personalreglement (mehr Infos weiter unten)
Link zu der Feuerwehr Brislach:
Homepage der Feuerwehr Brislach
Wir haben für Sie die Schlagwörter notiert, zu welchen wir in den letzten Jahren die meisten Anfragen erhielten:
Folgende Punkte könnten Sie interessieren:
§ 2 - BGV
§ 7 - Einsatzkosten bei Brand
§ 15 - Aufgaben
§ 16 - Befugnisse
§ 22 - Feuerwehrpflichtersatzabgabe
§ 34 - Ausbildung
Verordnung zum Feuerwehrgesetz BL
Folgende Punkte könnten Sie interessieren:
§ 4 - Aufgaben
§ 5 - Einsatzmittel
§ 10 - Löschwasser
Folgende Punkte könnten Sie interessieren:
§ 4 - Feuerwehrkommission
§ 5 - Dienstpflicht
§ 6 - Rekrutierung
§ 10 - Sold
§ 11 - Feuerwehrpflichtersatzabgabe
§ 12 - Befreiung von der Ersatzabgabe
§ 13 - Einsatzkosten
Folgende Punkte könnten Sie interessieren:
Anhang 2 - Vergütung von Behörden und Kommissionen
3. Wer kann mir weitere Informationen erteilen?
Auskünfte zu weiteren Anliegen:
Bitte melden Sie sich unter der allgemeinen Telefonnummer der Gemeindeverwaltung 061 789 92 92 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an gemeinde@brislach.ch und wir werden versuchen Sie bestmöglich zu unterstützen.
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