Hund

Sie möchten sich rund um die Hundehaltung in Brislach informieren. Gerne möchten wir Ihnen die bestmögliche Hilfeleistung geben. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick bieten:

Die untenstehenden Erläuterungen bilden eine Zusammenfassung der meistgenannten Fragestellungen der letzten Jahre ab.

1. Informationen rund um die Hundehaltung in Brislach

Die Regeln rund um das Hundewesen in Brislach ist gleich in mehreren eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Erlassen geregelt. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle eine einfache Übersicht geben, wo was wie geregelt ist.


Muss das Halten eines Hundes gemeldet werden?

Das kantonale Hundegesetz schreibt vor, dass jeder Hund in der Wohngemeinde der Besitzerin oder des Besitzers angemeldet sein muss. Ihr Hund kann entweder persönlich bei uns am Schalter oder via Onlineformular der Einwohnergemeinde Brislach angemeldet werden. (Mehr dazu siehe Linksammlung)


Mein Hund ist gestorben oder ist an einem anderen Ort?

Damit Sie im neuen Jahr keine Rechnung mehr erhalten, müssen Sie Ihren Hund bei uns ab- oder ummelden. Dies kann entweder persönlich bei uns am Schalter oder via Onlineformular der Einwohnergemeinde Brislach erfolgen. Parallel dazu müssen Sie ihren Hund bei der AMICUS Datenbank in Bern um- resp. abmelden. (Mehr dazu siehe Linksammlung)


Benötigt mein Hund zwingend einen Chip?

Ihrem Hund muss bei der Anmeldung ein Chip implantiert sein, dessen Daten bei der nationalen Meldestelle in Bern, AMICUS, hinterlegt sein müssen. (Mehr dazu siehe Linksammlung)


Benötigt mein Hund eine Hundemarke?

Im Gegensatz zu anderen Gemeinden benötigt Ihr Hund in Brislach keine Hundemarke. Die Registrierung via Chip ist ausreichend.


Muss ich über eine Haftpflichtversicherung verfügen?

Nach dem kantonalen Hundegesetz müssen Hundehalterinnen und Hundehalter eine Haftpflichtversicherung von mindestens drei Millionen Deckungssumme vorweisen. (Mehr dazu siehe Linksammlung)


Wer legt in Brislach die Hundegebühr fest?

In allen Kantonen wird eine Hundesteuer vom Kanton und/ oder von den Gemeinden jährlich erhoben. Die Höhe der Steuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde. In Brislach wird die Hundegebühr jährlich durch die Gemeindeversammlung im Zuge des Budgets festgelegt.


Mir ist ein Hund zugelaufen, was muss ich tun?

Bitte setzen Sie sich umgehend mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung. Ausserhalb der Bürozeiten, in der Nacht und am Wochenende dürfen Sie sich an die Kontrollperson Ruhe und Ordnung wenden. Die Gemeindeverwaltung und die Kontrollperson Ruhe und Ordnung verfügen über ein Chiplesegerät, sodass der Hund der Besetzerin oder dem Besitzer zugeordnet werden kann.


Gibt es eine Leinenpflicht?

Das Wildtier- und Jagdgesetz des Kantons Basel-Landschaft regelt übergeordnet die Leinenpflicht für unseren Kanton: 

Während der Hauptbrut- und Setzzeit (1. April–31. Juli) sind alle Hunde im Wald und in Waldesnähe an der Leine zu führen.

Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen, sind auch ausserhalb der Hauptbrut- und Setzzeit an der Leine zu führen.

Ausserdem regelt das Hundereglement der Gemeinde Brislach zusätzlich folgende kommunalen Bestimmungen:

 

Hunde müssen an der Leine geführt werden: 

a) an verkehrsreichen Strassen 

b) auf Anordnung der Kantonstierärztin oder des Kantonstierarztes 

c) auf Sportanlagen, Spielplätzen und auf dem Schulareal

Keinen Zutritt haben Hunde auf dem Friedhof und in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde. 

 

Beseitigung des Hundekots?

Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind zur Beseitigung des Kotes ihrer Hunde auf öffentlichem oder fremdem privatem Areal verpflichtet.


Ich möchte einen potenziell gefährlichen Hund halten.

Der Kanton hat für potenziell gefährliche Hunde eine separate Verordnung erlassen. (Mehr dazu siehe Linksammlung)


Vorfälle mit Hunden, was ist zu tun?

Der Veterinärdienst des Kantons Basel-Landschaft nimmt die Meldungen von Hundebissverletzungen entgegen, macht die erforderlichen Abklärungen und trifft die notwendigen Massnahmen.

Zu melden ist, wenn ein Hund: a) Tiere oder Menschen erheblich verletzt hat oder b) Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens zeigt

Der Veterinärdienst steht den Behörden aber auch der Bevölkerung zur Verfügung. (Mehr dazu siehe Linksammlung)


2. Linksammlung zu den notwendigen Unterlagen / Vorschriften

Sämtliches Handeln des Kantons Basel-Landschaft und des Gemeinderates Brislach richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung. Nachstehend finden Sie die dazugehörigen Erlasse. In dieser Rubrik stellen wir Ihnen die Direktlinks zu den jeweiligen Erlassen zur Verfügung und stellen Ihnen ausserdem eine Auswahl von Bestimmungen vor, welche Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen könnten:


Links zu Regelungen auf Stufe Bund

Amicus

Flyer mit Kurzinfos zu Amicus

 

Links zu den Erlassen / Infos auf Stufe Kanton:

Hundegesetz BL (mehr Infos weiter unten)

Wildtier- und Jagdgesetz BL (mehr Infos weiter unten)

Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde

Direktlink zum Veterinäramt zum Melden von Hundevorfällen

 

Links zu den Erlassen auf Stufe Gemeinde:

Hundereglement (mehr Infos weiter unten)

Anmelden von Hunden - Online-Schalter

Abmelden von Hunden - Online-Schalter


Wir haben für Sie die Schlagwörter notiert, zu welchen wir in den letzten Jahren die meisten Anfragen erhielten:


Hundegesetz BL

Folgende Punkte könnten Sie interessieren:

§ 2c - Meldestelle für Hundebisse und aggressive Hunde

§ 3a - Bewilligungsvoraussetzungen

§ 4 - Meldepflicht

 

Wildtier- und Jagdgesetz BL 

Folgende Punkte könnten Sie interessieren:

§ 12 - Hauptbrut- und Setzzeit

§ 5 - Einsatzmittel

 

Hundereglement

Folgende Punkte könnten Sie interessieren:

§ 3 - Beaufsichtigung, Überwachung

§ 4 - Leinenzwang

§ 5 - Hundekot

§ 9 - Massnahmen

§ 10 - Strafen


3. Wer kann mir weitere Informationen erteilen?

Auskünfte zu weiteren Anliegen:

Bitte melden Sie sich unter der allgemeinen Telefonnummer der Gemeindeverwaltung 061 789 92 92 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an gemeinde@brislach.ch und wir werden versuchen Sie bestmöglich zu unterstützen.


 

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