Ruhe und Ordnung
Sie möchten sich über das Thema Ruhe & Ordnung informieren. Gerne möchten wir Ihnen die bestmögliche Hilfeleistung geben. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick bieten:
Die untenstehenden Erläuterungen bilden eine Zusammenfassung der meistgenannten Fragestellungen der letzten Jahre ab.
1. Was darf ich und was darf ich nicht im Bereich Ruhe und Ordnung?
Generell teilt sich dieser Bereich in die Themen Sicherheit, Ruhe und Ordnung, Verkehr, Umweltschutz und Bewilligungswesen.
Bereich Sicherheit: Hier ist die Polizei Basel-Landschaft zuständig und es gelten die Bestimmungen des Polizeigesetzes sowie der Strafprozessordnung.
Bereich Ruhe und Ordnung: Hier ist die jeweilige Gemeinde zuständig und in Brislach gelten die Bestimmungen des Gemeingesetzes und des Reglements Ruhe und Ordnung.
Bereich Verkehr: Der Bereich Verkehr wird sowohl durch die Polizei Basel-Landschaft (ruhender und fahrender Verkehr) als auch die Gemeinde Brislach (ruhender Verkehr) kontrolliert. Die Polizei Basel-Landschaft und die Gemeinde Brislach arbeiten nach dem Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz.
Der Bereich Bewilligungswesen ist auf kantonaler und kommunaler Ebene geregelt.
Bereich Sicherheit (Polizei Basel-Landschaft):
Der Auftrag der Polizei Basel-Landschaft ist, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Sie verhindert, bekämpft und klärt Straftaten auf und interveniert bei Notfällen sowie sicherheitsrelevanten Ereignissen.
Mehr Informationen sowie den Zugang zum Online-Polizeiposten finden Sie bei der Linksammlung.
Bereich Ruhe und Ordnung:
Die Einwohnerinnen und Einwohner dürfen und sollen das Leben in der Wohnung, im Haus, im Garten oder draussen so richtig geniessen. Dabei soll aber nicht vergessen gegangen werden, dass auf die Nachbarschaft und die Umgebung Rücksicht genommen wird.
Im Reglement Ruhe und Ordnung sind beispielsweise folgende Punkte geregelt:
Mittags- und Nachtruhe:
Die Zeit zwischen 12:00 und 13:00 Uhr gilt als Mittagsruhe
Die Zeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr gilt als Nachtruhe
Lärmige Arbeiten und Freizeitbeschäftigungen sind erlaubt:
Mo – Fr 08:00 – 12:00 und 13:00 – 20:00 Uhr
Sa 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
(Industrie- und Baulärm durch Firmen sind Mo – Sa ab 07:00 Uhr erlaubt und für Landwirtschaftsbetriebe gelten Sonderregelungen)
Radio, TV und Musikinstrumente
Dürfen nur so benützt werden, wie diese die Nachbarschaft nicht stören.
Tierhaltung
Durch die Haltung von Tieren darf niemand durch übermässigen Lärm oder Geruch belästigt werden (dem Hundewesen ist ein eigener Bereich gewidmet).
Was tun, wenn die Nachbarschaft «illegalen» Lärm verursacht?
Selbstverständlich darf man sich tolerant zeigen. Dann lohnt sich immer ein Versuch, die Nachbarschaft freundlich anzusprechen und es dabei partnerschaftlich anzugehen. Dies setzt aber gegenseitigen Respekt und Toleranz aller Beteiligten voraus – denn es gibt keinen Anspruch auf absolute Ruhe; vielmehr sind geringfügige, nicht erhebliche Störungen hinzunehmen. Erst, wenn alles nicht hilft und Sie durch Belästigung in Ihrer Ruhe dauerhaft gestört werden, sollten Sie zum letzten Mittel greifen und die Kontrollperson Ruhe und Ordnung verständigen (mehr siehe Linksammlung).
Allmendbenutzung
Die über den Allgemeingebrauch gehende Nutzung der Allmend ist bewilligungspflichtig (die Gemeindeverwaltung hilft gerne weiter).
Durchführung von Festen / Anlässen
Sehr gerne dürfen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung melden, falls Sie ein Fest oder einen Anlass durchführen möchten. Wir bieten Ihnen Hilfe z.B. wenn Sie eine Gemeindeliegenschaft (Raum oder Halle) mieten möchten, wenn es um eine Strassensperrung geht und was es für ein Gelegenheitswirtschaftspatent zum Verkauf von Speisen und Getränken (mit und ohne Alkohol) benötigt.
2. Linksammlung zu den notwendigen Unterlagen / Vorschriften
Sämtliches Handeln des Gemeinderates Brislach richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung. Nachstehend finden Sie die dazugehörigen Erlasse. In dieser Rubrik stellen wir Ihnen die Direktlinks zu den jeweiligen Erlassen zur Verfügung und stellen Ihnen ausserdem eine Auswahl von Bestimmungen vor, welche Sie unterstützen könnten:
Links zu den Erlassen auf Stufe Bund:
Schweizerische Ordnungsbussenverordnung (OBV) (Bussenkatalog)
Links zu den Erlassen auf Stufe Kanton:
Polizeigesetz Basel-Landschaft (mehr Infos weiter unten)
Gemeindegesetz Basel-Landschaft (mehr Infos weiter unten)
Links zu den Erlassen auf Stufe Gemeinde:
Reglement Ruhe & Ordnung (mehr Infos weiter unten)
Links und Infos zu den Gesuchen Stufe Gemeinde:
Benutzungsordnung Liegenschaften
Kontrollperson Ruhe & Ordnung: 079 488 60 78
Wir haben für Sie die Schlagwörter notiert, zu welchen wir in den letzten Jahren die meisten Anfragen erhielten:
Polizeigesetz Basel-Landschaft
Folgende Punkte könnten Sie interessieren:
§ 3 - Aufgaben der Polizei Basel-Landschaft / der Gemeinden
§ 4 - Zusammenarbeit mit den Gemeinden
Gemeindegesetz Basel-Landschaft
Folgende Punkte könnten Sie interessieren:
§ 42 - Kompetenz der Gemeinden bei den Ordnungsbussen
§ 44 - Öffentliche Ordnung
Folgende Punkte könnten Sie interessieren:
§ 3 - Grundsatzregelung Ruhe und Ordnung
§ 4 - Mittags- und Nachtruhe
§ 5 - Lärmige Arbeiten und Freizeitbeschäftigungen
§ 11 - Rauch- und Geruchsbelästigung
§ 14 - Schneeräumung
§ 16 - Überhängende Äste
§ 20 - Tierhaltung
3. Ordnungsbussen
Eine Ordnungsbusse im Strassenverkehr zu erhalten, ist eine ärgerliche Sache. Es handelt sich um eine Übertretung des Schweizerischen Strassen-verkehrsgesetzes. Die Ordnungsbussen in Brislach werden entweder von der Polizei Basel-Landschaft (im ruhenden und fahrenden Verkehr) oder von der Kontrollperson Ruhe und Ordnung aus Brislach (im ruhenden Verkehr) ausgestellt.
Nützliche Informationen zu den Ordnungsbussen:
Was ist eine Ordnungsbusse?
Es handelt sich um Bussen für leichte Verletzungen der Verkehrsregeln, die nicht ins Strafregister eingetragen werden. Es wird nicht überprüft, wer die Verletzung begangen hat und mit der Bezahlung der Busse ist die Sache für die ausstellende Behörde erledigt.
Ich bin mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden, was muss ich tun?
Es hat sich gezeigt, dass bisher keine einzige Ordnungsbusse zu Unrecht ausgestellt wurde. Oftmals gehen jedoch das subjektive Empfinden und die rechtliche Gesetzeslage auseinander. Handelt es sich um eine Ordnungs-busse der Gemeinde Brislach und Sie können sich diese nicht erklären, dürfen Sie sich gerne mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen und wir stellen den Kontakt zur Kontrollperson Ruhe und Ordnung her.
Ich finde die Ordnungsbusse ist viel zu hoch.
Weder der Gemeinderat von Brislach noch der Kanton Basel-Landschaft legt die Höhe der Ordnungsbussen fest, es handelt sich um einen gesamtschweizerischen Bussenkatalog (siehe Linksammlung).
Was passiert, wenn man eine Ordnungsbusse nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt?
Wird eine Ordnungsbusse auch nach der Mahnung nicht beglichen, wird das Dossier an die Staatsanwaltschaft BL zur Beurteilung und Verfahrenseröffnung übertragen.
4. Wer kann mir weitere Informationen erteilen?
Auskünfte zu weiteren Anliegen:
Bitte melden Sie sich unter der allgemeinen Telefonnummer der Gemeindeverwaltung 061 789 92 92 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an gemeinde@brislach.ch und wir werden versuchen Sie bestmöglich zu unterstützen.
Sollten Sie die Unterstützung der Kontrollperson Ruhe & Ordnung benötigen, wählen Sie bitte folgende Nummer: 079 488 60 78
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